Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Wahllokal Hofstetten: Mehrzweckhalle 'Mammut'
Wahllokal Flüh: Primarschulhaus
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im voraus oder im Wahllokal direkt verlangt werden. Dazu müssen Sie einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag möglich. Die Handhabung des Zustellkuverts ist auf diesem aufgedruckt.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach ohne Sichtfenster des Zustellkuverts.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis eigenhändig im entsprechenden Feld und stecken diesen in das Fach mit dem Sichtfenster, so dass die Adresse der Gemeindeverwaltung sichtbar ist. Zustellkuvert zukleben.
- Kann der oder die Stimmende nicht eigenhändig unterschreiben (wegen Krankheit, Invalidität), hat die Vertrauensperson ihre Personalien oben auf der Klappe des Zustellkuverts aufzuführen.
- Sie können das Zustellkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während der Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder in die Gemeindebriefkästen in Hofstetten und Flüh werfen.
- Die Briefkästen und das Postfach der Gemeinde werden am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag letztmals um 18:00 Uhr geleert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Zustellkuvert nicht verschlossen ist
- das Zustellkuvert verspätet eintrifft