Einbürgerungsverfahren/Gemeinde

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. In vielen Kantonen sind die Gemeinden dafür zuständig. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.

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