Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen.

Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Selbstständigerwerbende sind grundsätzlich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmenden sowie jene Personen, die für schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.

Beiträge
Der für die Beiträge AHV/IV/EO massgebende Lohn gilt auch für die ALV. Bis zu einem Jahreseinkommen von 106‘800 Franken werden 3% des Lohnes (von 106‘800-267'000 Franken: 2%) je zur Hälfte vom Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt.

Leistungen der ALV
Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Abeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Der Anspruch beträgt in der Regel zwischen 75 bis maximal 400 Taggelder. Zusätzlich gibt es Leistungen für Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung. Für die Stellenvermittlung und -beratung ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV, Oberwil (Tel. 061 426 90 80) zuständig.

Zugehörige Objekte

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