AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die 1. Säule unseres Sozialversicherungssystems. Deren Hauptzweck ist die Existenzsicherung im Alter (Div. Renten) sowie für Hinterlassene (Witwen, Witwer und Waisen).

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8.4%. 4.2% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 4.2% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos einzubezahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren, Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit CHF 1'185.- pro Monat, die Maximalrente CHF 2'370.-. Die Höhe der Rente hängt von der Beitragsdauer und den geleisteten Beiträgen ab.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahr eingetragen sind. Die Zweigstelle der Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website: www.ahv.ch

Zugehörige Objekte

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