Wenn Sie vorübergehend als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde Wohnsitz nehmen, benötigen Sie für die Anmeldung am Sekundärwohnsitz einen Heimatausweis. Wir stellen Ihnen gerne aus, benötigen jedoch die Adresse am Zweitwohnsitz und die Dauer des Aufenthalts. Währenddessen bleiben Sie steuerlich hier angemeldet.
Falls Sie sich bei uns als Wochenaufenthalter anmelden möchten, was unter bestimmten Umständen möglich ist, benötigt unserere Einwohnerkontrolle einen Heimatschein Ihrer zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde.