Unterschriftenbeglaubigung
Sie müssen dazu persönlich auf die Gemeindeverwaltung kommen und sich mit einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen Pass ausweisen.
Die Unterschrift muss direkt vor der Urkundsperson angebracht werden.
Bei bereits unterschriebenen Dokumenten wird eine Kontrollsignatur verlangt.
Unterschriften von Personen, die nicht anwesend sind, werden grundsätzlich nicht beglaubigt.
Vorgängige Terminvereinbarung erforderlich.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 061 735 91 92 | verena.rueger@hofstetten-flueh.ch |