Bei einem Todesfall in der Gemeinde muss innert 30 Tagen zuhanden des Erbschaftsamts ein Erbschafts- und Steuerinventar aufgenommen werden. Dabei werden Liegenschaften, Fahrzeuge, Mobiliar etc. nach dem Verkehrswert eingeschätzt und der Stand von Guthaben und Schulden aufgenommen. Hat der/die Verstorbene kein Vermögen (d.h. nicht mehr als brutto CHF 40'000, wenn die verstorbene Person verheiratet war; nicht mehr als brutto CHF 25'000 in den übrigen Fällen und auch keine Grundstücke), kann eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Inventurbeamtin ist Frau Verena Rüger (Tel. 061 735 91 92)

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Merkblatt Inventarisation Kanton Solothurn (PDF, 111.32 kB) Download 0 Merkblatt Inventarisation Kanton Solothurn
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