Hundehaltung
Das Halten von Hunden ist melde- und gebührenpflichtig. Die Hundesteuer wird jährlich und pro Hund erhoben. Die Rechnungstellung erfolgt im ersten Halbjahr.
Bei Änderungen, wie z.B. Anschaffung eines weiteren oder neuen Hundes oder den Verlust des Hundes, muss nebst der Mutation in der Datenbank AMICUS (unter www.amicus.ch) auch die Gemeindeverwaltung informiert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
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Anmeldeformular_fur_Hundebesitzer_2021.pdf (PDF, 60.85 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular_fur_Hundebesitzer_2021.pdf |
02_Informationen_fur_Hundehalter.pdf (PDF, 175.97 kB) | Download | 1 | 02_Informationen_fur_Hundehalter.pdf |
03_Verhaltensregeln_in_der_ffentlichkeit.pdf (PDF, 56.91 kB) | Download | 2 | 03_Verhaltensregeln_in_der_ffentlichkeit.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 735 91 91 | stefanie.grun@hofstetten-flueh.ch |