Feuerungskontrolle
Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 wird die Feuerungskontrolle liberalisiert. Neu können Hauseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt.
Mit dem Recht kommt aber auch die Verantwortung.
Denn sobald vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson (Feuerungskontrolleur) zu organisieren.
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Oel-_uind_Gasfeuerungskontrollen_Zulassungsliste_2017_2018.pdf (PDF, 88.52 kB) | Download | 0 | Oel-_uind_Gasfeuerungskontrollen_Zulassungsliste_2017_2018.pdf |